Warum werden die Kosten einer Zahnarztnarkose nicht übernommen?
Grundsätzlich gilt, dass die Praxis für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen ist.
Im gesetzlich versicherten Bereich hat es 2006/2007 erhebliche Veränderungen bei der Erstattung von Narkosen im zahnärztlichen Bereich gegeben.
Der Gesetzgeber und die zuständigen Gremien im Gesundheitswesen haben beschlossen, dass in der Regel, eine Erstattung bei gesetzlich versicherten Patienten nur in folgenden Fällen möglich ist:
- bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr
- bei behinderten Patienten
Ausnahmen hiervon sind nur sehr begrenzt möglich und müssen individuell geklärt werden.
Bei privat versicherten Patienten empfiehlt sich eine vorherige Anfrage bei der jeweiligen Kasse.
Für weitere Fragen und insbesondere zu den Kosten einer Narkose nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktmöglichkeiten!